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   OLG Braunschweig, 06.03.2000 - 7 W 53/99   

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https://dejure.org/2000,20730
OLG Braunschweig, 06.03.2000 - 7 W 53/99 (https://dejure.org/2000,20730)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.03.2000 - 7 W 53/99 (https://dejure.org/2000,20730)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. März 2000 - 7 W 53/99 (https://dejure.org/2000,20730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 269 Abs. 3 § 281 Abs. 3 § 696 Abs. 1
    Kostenfolge bei Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens

Verfahrensgang

  • LG Göttingen - 8 O 316/98
  • OLG Braunschweig, 06.03.2000 - 7 W 53/99

Papierfundstellen

  • OLG-Report Braunschweig 2000, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.07.2005 - VII ZB 39/05

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen

    Der Beklagte ist ausreichend dadurch geschützt, daß er selbst die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen und damit eine Entscheidung über die im Verfahren entstandenen Kosten herbeiführen kann (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2000, 791; OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 2000, 222).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2009 - 8 W 175/09

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme vor dem Gericht des streitigen Verfahrens

    Der Antragsgegner im Mahnverfahren, dem - wie hier dem Beklagten - durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Kosten entstanden sind, kann jedoch eine Kostenentscheidung insoweit nur erzwingen, indem er selbst einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 201 f. Rdnr. 14; OLG Stuttgart MDR 2000, 791 Rdnr. 9; OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2000, 222 f. Rdnr. 5, 8; jeweils zit. nach juris; Musielak/Voit, a. a. O., § 696 Rdnr. 5; MünchKomm.ZPO/Schüler, a. a. O., § 696 Rdnr. 32).
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